Ein Mann und eine Gesellschaft aus dem Kanton St. Gallen wollten einen Entscheid im Bereich der Sozialhilfe anfechten. Sie reichten im Mai 2026 eine Beschwerde gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts St. Gallen ein und beantragten gleichzeitig, von den Verfahrenskosten befreit zu werden, weil sie die Kosten angeblich nicht tragen könnten.
Das Bundesgericht lehnte dieses Gesuch um Kostenbefreiung ab und verpflichtete die beiden Beschwerdeführer, einen Kostenvorschuss von 500 Franken zu bezahlen. Eine erste Frist liessen sie ungenutzt verstreichen. Daraufhin setzte das Gericht im Juli 2026 eine Nachfrist bis zum 25. August 2026 und machte klar, dass auf die Beschwerde nicht eingetreten werde, falls der Vorschuss auch dann nicht bezahlt werde.
Die Beschwerdeführer leisteten den Vorschuss auch innerhalb dieser Nachfrist nicht. Das Bundesgericht trat deshalb auf die Beschwerde nicht ein, das heisst, es prüfte den Fall inhaltlich gar nicht. Der Entscheid des Verwaltungsgerichts St. Gallen bleibt damit in Kraft. Zusätzlich wurden den Beschwerdeführern Gerichtskosten von 500 Franken auferlegt.
Der Fall zeigt, dass ein Gericht eine Klage formell ablehnen kann, ohne sie inhaltlich zu beurteilen, wenn grundlegende Verfahrensvoraussetzungen – wie die Bezahlung eines Kostenvorschusses – nicht erfüllt werden.