Die Polizei Basel-Landschaft entzog einem Autofahrer den Führerausweis für drei Monate. Der Mann wehrte sich dagegen – zunächst beim Regierungsrat, dann beim Kantonsgericht. Beide wiesen seine Einwände ab. Das Kantonsgericht auferlegte ihm zudem Verfahrenskosten von 800 Franken und verweigerte ihm die kostenlose Prozessführung, weil es seinen Rekurs als von vornherein aussichtslos einstufte.
Kurz darauf stellte der Autofahrer beim Kantonsgericht ein Gesuch, die 800 Franken zu erlassen. Er verwies auf seine schwierige finanzielle Lage und den drohenden Verlust seiner Arbeitsstelle. Das Kantonsgericht lehnte auch dieses Gesuch ab: Gemäss kantonalem Recht ist ein nachträglicher Erlass von Verfahrenskosten ausgeschlossen, wenn die kostenlose Prozessführung zuvor wegen Aussichtslosigkeit verweigert wurde – was hier der Fall war. Es stand dem Autofahrer jedoch frei, eine Ratenzahlung zu beantragen.
Dagegen wandte sich der Autofahrer ans Bundesgericht. Er verlangte, das Urteil des Kantonsgerichts aufzuheben und die Kosten ganz oder zumindest teilweise zu erlassen. Zur Begründung berief er sich erneut auf seine finanzielle Notlage und machte geltend, die Kosten belasteten ihn unverhältnismässig stark.
Das Bundesgericht trat auf die Eingabe nicht ein. Es hielt fest, dass der Autofahrer nicht ausreichend dargelegt hatte, inwiefern das kantonale Gericht das Recht falsch oder willkürlich angewendet haben soll. Wer sich vor Bundesgericht auf eine fehlerhafte Rechtsanwendung beruft, muss dies konkret und detailliert begründen – ein allgemeiner Hinweis auf die persönliche Situation genügt nicht. Ausnahmsweise verzichtete das Gericht darauf, dem Autofahrer weitere Kosten für das bundesgerichtliche Verfahren aufzuerlegen.