Ein Rentner aus dem Kanton Waadt hatte sich an das Bundesgericht gewandt, weil er mit einem Entscheid des kantonalen Gerichts zu seinen Ergänzungsleistungen nicht einverstanden war. Ergänzungsleistungen sind staatliche Unterstützungszahlungen, die Menschen erhalten, deren AHV- oder IV-Rente nicht für den Lebensunterhalt ausreicht.
Das Bundesgericht verlangte von ihm einen Kostenvorschuss von 500 Franken, um das Verfahren zu eröffnen. Zuvor hatte es einen Antrag des Rentners auf unentgeltliche Rechtspflege – also die Befreiung von Verfahrenskosten – abgelehnt. Dem Rentner wurde zunächst eine Frist von 14 Tagen gesetzt, um den Betrag zu überweisen.
Da die Zahlung ausblieb, räumte das Gericht dem Rentner eine zusätzliche Frist bis zum 22. September 2026 ein. Dabei wurde er ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sein Verfahren bei Nichtbezahlung nicht weitergeführt werde. Auch diese verlängerte Frist verstrich, ohne dass der Vorschuss einging.
Das Bundesgericht trat daraufhin auf das Verfahren nicht ein und beendete es ohne inhaltliche Prüfung. Auf die Erhebung von Gerichtskosten wurde verzichtet. Ob dem Rentner tatsächlich Ergänzungsleistungen zustehen, blieb damit ungeklärt.