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Antragsteller zahlt Vorschuss nicht – Klage um Ergänzungsleistung abgewiesen

Ein Mann zahlte einen verlangten Kostenvorschuss nicht ein. Deshalb wurde sein Antrag auf Überprüfung einer Ergänzungsleistungsentscheidung nicht behandelt.

Publikationsdatum: 30. Oktober 2026

Ein Mann aus dem Kanton Aargau wollte eine frühere Entscheidung des Bundesgerichts vom 7. Juli 2026 anfechten. Dabei ging es um Ergänzungsleistungen zur AHV/IV – staatliche Unterstützungsleistungen, die Menschen erhalten, wenn ihre Rente nicht für den Lebensunterhalt reicht. Er reichte dazu am 20. Juli 2026 ein entsprechendes Gesuch ein.

Das Bundesgericht forderte ihn daraufhin auf, einen Kostenvorschuss von 200 Franken zu bezahlen. Dies ist eine übliche Voraussetzung, damit ein Verfahren überhaupt behandelt wird. Die Frist dafür lief bis zum 28. September 2026. Gleichzeitig wurde der Mann ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sein Gesuch nicht behandelt werde, falls er den Betrag nicht rechtzeitig einzahle.

Der Mann leistete den Vorschuss weder innerhalb der ursprünglichen Frist noch innerhalb der ihm gewährten Nachfrist. Da die Zahlung ausblieb, trat das Bundesgericht auf sein Gesuch gar nicht erst ein – das heisst, es prüfte den Inhalt seines Anliegens nicht. Stattdessen wurde das Verfahren in einem vereinfachten Verfahren durch einen Einzelrichter erledigt.

Als Folge muss der Mann nun die Gerichtskosten von 200 Franken tragen. Sein Anliegen, die frühere Entscheidung zu seinen Ergänzungsleistungen nochmals überprüfen zu lassen, bleibt damit ohne Erfolg – nicht wegen inhaltlicher Mängel, sondern weil er die formale Voraussetzung der Kostenvorauszahlung nicht erfüllt hat.

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Urteilsnummer: 8F_15/2026

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