Ein Mann hatte im Juli 2026 beim Bundesgericht eine Beschwerde in Strafsachen eingereicht. Er richtete sich damit gegen eine Verfügung des Obergerichts des Kantons Graubünden vom Juni 2026, das seinerseits eine Verfahrenseinstellung der Staatsanwaltschaft Graubünden beurteilt hatte.
Anfang Oktober 2026 teilte der Mann dem Bundesgericht mit, dass er seine Beschwerde zurückziehe. Damit wurde das Verfahren hinfällig und musste nicht mehr inhaltlich behandelt werden.
Da der Mann selbst den Rückzug veranlasst und damit das Verfahren beendet hatte, muss er die bis dahin angefallenen Gerichtskosten von 300 Franken übernehmen. Das Bundesgericht schrieb den Fall formell als erledigt ab.