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Obergericht muss Gesuch um Datensicherung neu beurteilen

Eine Frau hatte dringend die Sicherung von Daten beantragt. Das Obergericht Solothurn lehnte ab – ohne jede Begründung, was unzulässig ist.

Publikationsdatum: 30. Oktober 2026

Eine Frau hatte bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn Strafanzeigen eingereicht, die nicht weiterverfolgt wurden. Dagegen wehrte sie sich vor dem Obergericht Solothurn und stellte gleichzeitig ein dringendes Gesuch: Sie verlangte, dass bestimmte Daten umgehend gesichert werden – ein sogenannter «Daten-Freeze» –, damit mögliche Beweise nicht verloren gehen. Das Obergericht trat auf dieses Gesuch nicht ein, also befasste es sich inhaltlich nicht damit.

Das Problem: Die entsprechenden Entscheide des Obergerichts enthielten keinerlei Begründung. Aus den Verfügungen ging lediglich hervor, dass auf das Gesuch nicht eingetreten werde – ohne jede Erklärung, warum. Genau das ist nach schweizerischem Recht nicht zulässig. Gerichte sind verpflichtet, ihre Entscheide nachvollziehbar zu begründen, damit die betroffene Person verstehen kann, weshalb ihr Anliegen abgewiesen wurde.

Die Bundesrichter hoben die entsprechenden Teile der Obergericht-Entscheide auf und wiesen die Sache zur Neubeurteilung zurück. Es sei nicht Aufgabe des Bundesgerichts, zu mutmassen, aus welchen Gründen das Obergericht nicht auf die Gesuche eingetreten sei. Das Obergericht muss nun erneut über das Gesuch befinden – diesmal mit einer ordentlichen Begründung. Ob die Datensicherung letztlich angeordnet wird, ist damit noch offen.

Das Verfahren blieb für die Frau kostenlos. Da sie sich nicht durch eine Anwältin oder einen Anwalt vertreten liess, wurde ihr auch keine Entschädigung für ihre Aufwendungen zugesprochen.

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Urteilsnummer: 7B_972/2026

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