Im August 2023 löste sich in Schwanden im Kanton Glarus ein grosser Murgang, der sich im Siedlungsgebiet ablagerte. Zum Schutz wurde ein Schutzdamm errichtet – unter anderem auf Grundstücken zweier Firmen, die nicht zugestimmt hatten. Im Dezember 2024 verlangten die beiden betroffenen Grundeigentümerinnen von der Gemeinde Glarus Süd Einsicht in die Subventionsgesuche, die für den Bau der Schutzanlagen eingereicht worden waren. Die Gemeinde verweigerte dies zunächst.
Im Verlauf des Beschwerdeverfahrens vor dem Glarner Verwaltungsgericht lenkte die Gemeinde teilweise ein und gewährte den Firmen Einsicht in zwei Beitragsgesuche sowie ein Faktenblatt zur Landentschädigung. Das Verwaltungsgericht schrieb das Verfahren daraufhin als erledigt ab, da das ursprüngliche Anliegen der Firmen erfüllt worden war. Die Gerichtskosten übernahm die Staatskasse.
Vor Bundesgericht verlangten die beiden Firmen nun, umfassend Einsicht in sämtliche Unterlagen rund um das Schadensereignis «Wagenrunse» zu erhalten – also weit mehr als ursprünglich beantragt. Dieses ausgeweitete Begehren liess das Bundesgericht nicht zu: Vor der höchsten Instanz kann ein Streitgegenstand nur eingeschränkt, nicht aber ausgedehnt werden. Auch der Verdacht der Firmen, es müsse noch weitere Beitragsgesuche geben, weil eine Medienmitteilung der Gemeinde vom September 2024 nicht mit den ihnen vorgelegten Dokumenten übereinstimme, überzeugte das Gericht nicht. Verbindlich festgestellt ist, dass der Regierungsrat die Beiträge erst im Dezember 2024 zugesichert hat – also nach der fraglichen Medienmitteilung.
Das Bundesgericht bestätigte damit, dass die Gemeinde mit der Herausgabe der beiden Beitragsgesuche dem ursprünglichen Einsichtsgesuch vollständig nachgekommen ist. Die Beschwerde wurde abgewiesen, soweit überhaupt darauf eingetreten werden konnte. Die Gerichtskosten von 2000 Franken tragen die beiden Firmen gemeinsam.