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Investorin erhält kein Geld zurück nach Verlust von 43'000 Dollar

Eine Frau investierte 43'000 Dollar in eine dubiose Plantage – und verlor alles. Die Richter lehnen eine Strafuntersuchung ab, weil sie zu wenig vorsichtig war.

Publikationsdatum: 30. Oktober 2026

Eine Frau überwies 43'000 US-Dollar an einen Mann, der ihr versprach, mit einer Investition in eine Oud-Baum-Plantage in Malaysia eine attraktive Rendite von 15 Prozent zu erzielen. Das Geld floss über eine Gesellschaft, die den Anschein eines seriösen Unternehmens erweckte. Die Frau erhielt weder Rendite noch ihr Kapital zurück und erstattete im November 2024 Strafanzeige wegen Betrugs.

Die Staatsanwaltschaft des Bezirks La Côte lehnte es ab, eine Strafuntersuchung zu eröffnen. Sie begründete dies damit, dass der Beschuldigte zwar möglicherweise gelogen habe, aber kein besonders raffiniertes Täuschungsmanöver vorliege – eine Voraussetzung, die für den Tatbestand des Betrugs nach Schweizer Recht erfüllt sein muss. Das Kantonsgericht Waadt bestätigte diese Einschätzung.

Das Bundesgericht wies die Beschwerde der Frau nun ebenfalls ab. Die Richter hielten fest, dass sie vor der Überweisung der grossen Summe elementare Vorsichtsmassnahmen hätte treffen müssen. Zahlreiche Ungereimtheiten rund um die Gesellschaft und die versprochene Rendite hätten ernsthafte Zweifel wecken müssen. Besonders ins Gewicht fiel, dass die Frau selbst gegenüber dem Beschuldigten geäussert hatte, Zahlungen vor Vertragsunterzeichnung seien «horrifying», «precarious» und «irresponsible» – und das Geld dennoch überwies. Auch eine besondere Vertrauensbeziehung zwischen den beiden, die eine geringere Sorgfaltspflicht hätte rechtfertigen können, war nicht erkennbar.

Zudem bemängelte das Bundesgericht, dass die Frau in ihrer Eingabe die Argumentation der Vorinstanz nicht konkret angefochten hatte. Sie beschränkte sich darauf zu behaupten, der Beschuldigte habe betrügerisch gehandelt, ohne auf die rechtlichen Erwägungen der kantonalen Richter einzugehen. Das Gericht lehnte auch das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ab und auferlegte ihr Verfahrenskosten von 1200 Franken.

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Urteilsnummer: 7B_449/2025

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