Eine Frau aus dem Kanton Waadt wollte gegen eine Einstellung eines Strafverfahrens vorgehen. Das zuständige Gericht des Kantons Waadt erklärte ihre Beschwerde im Mai 2026 für unzulässig, woraufhin die Frau den Fall ans Bundesgericht weiterzog.
Das Bundesgericht forderte sie auf, bis Mitte August 2026 einen Kostenvorschuss von 800 Franken zu leisten. Da sie dies nicht tat, erhielt sie eine letzte Frist bis Anfang September 2026. Auch diese liess sie ungenutzt verstreichen. Einen Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege – also die Befreiung von Verfahrenskosten für Personen ohne ausreichende Mittel – stellte sie ebenfalls nicht.
Weil die Frau den Kostenvorschuss innerhalb beider Fristen nicht bezahlte, konnte das Bundesgericht auf ihre Eingabe nicht eintreten. Das Verfahren wurde ohne inhaltliche Prüfung abgeschlossen. Zusätzlich muss die Frau Verfahrenskosten von 500 Franken tragen.