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Verurteilter zieht Klage gegen stationäre Therapie zurück

Ein wegen mehrerer Delikte Verurteilter wollte eine stationäre Therapie verhindern. Er zog seinen Rekurs jedoch selbst zurück, womit das Verfahren abgeschlossen ist.

Publikationsdatum: 30. Oktober 2026

Das Bezirksgericht Aarau verurteilte einen Mann im September 2022 wegen mehrerer Straftaten zu acht Jahren Freiheitsstrafe. Gleichzeitig ordnete es eine stationäre Massnahme für junge Erwachsene sowie ein Tätigkeitsverbot an. Eine solche Massnahme zielt darauf ab, straffällig gewordene Personen therapeutisch zu behandeln, um das Rückfallrisiko zu senken.

Anfang 2025 beantragte das Amt für Justizvollzug des Kantons Aargau, die bestehende Massnahme für junge Erwachsene in eine allgemeine stationäre therapeutische Massnahme umzuwandeln. Das Bezirksgericht lehnte dies ab und ordnete stattdessen den regulären Strafvollzug sowie eine ambulante Therapie an. Die Staatsanwaltschaft legte dagegen Berufung ein. Das Obergericht des Kantons Aargau gab ihr im November 2025 recht und ordnete die stationäre therapeutische Massnahme an.

Der Verurteilte wehrte sich gegen diesen Entscheid und gelangte ans Bundesgericht. Er verlangte, dass keine stationäre Massnahme angeordnet werde, sondern lediglich eine begleitende ambulante Behandlung neben dem Strafvollzug. Zudem beantragte er, dass ihm für das Verfahren ein kostenloser Rechtsbeistand gewährt werde.

Im September 2026 zog der Verurteilte seinen Rekurs jedoch zurück, womit das Verfahren ohne inhaltlichen Entscheid abgeschlossen wurde. Das Gesuch um einen unentgeltlichen Rechtsbeistand wurde dennoch gutgeheissen, da die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt waren. Sein Anwalt erhält dafür eine Entschädigung von 1'500 Franken aus der Bundesgerichtskasse. Der Verurteilte wurde darauf hingewiesen, dass er diesen Betrag zurückzahlen muss, sobald er finanziell dazu in der Lage ist.

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Urteilsnummer: 7B_1402/2025

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