Ein albanischer Staatsbürger wurde vom Bezirksgericht Winterthur wegen schweren Drogenhandels zu 38 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt und für sieben Jahre des Landes verwiesen. Er hatte in einer Kellerwohnung grosse Mengen Heroin und Kokain gelagert, die Drogen selbst portioniert und abgepackt sowie in mindestens sechs Fällen Heroin an einen Abnehmer verkauft. Das Zürcher Obergericht bestätigte das Urteil, woraufhin der Verurteilte ans Bundesgericht gelangte.
Der Verurteilte bestritt, die Drogen zum Weiterverkauf gelagert zu haben. Er behauptete, ein ihm kaum bekannter Mann namens «B.» habe ihm die Substanzen zur blossen Aufbewahrung übergeben. Die Richter liessen diese Erklärung nicht gelten: Der Verurteilte hatte sich mehrfach widersprochen, in seiner Wohnung wurden Feinwaagen und Verpackungsmaterial sichergestellt, und seine Fingerabdrücke fanden sich auf zahlreichen Drogenverpackungen. Zudem war er kurz vor seiner Verhaftung – während eines Verkaufs – von mehreren polizeibekannten Personen angerufen worden.
Das Bundesgericht bestätigte auch die Strafhöhe. Die gelagerten Drogenmengen – rund 263 Gramm reines Heroin und fast 300 Gramm reines Kokain – überstiegen die gesetzliche Schwelle zum schweren Fall um ein Vielfaches. Von einem Geständnis oder echter Reue könne keine Rede sein, da der Verurteilte bis zuletzt bestritten hatte, im Drogenhandel tätig gewesen zu sein. Eine bedingte oder teilbedingte Strafe falle daher ausser Betracht.
Die Landesverweisung von sieben Jahren hielt ebenfalls stand. Der Verurteilte lebt erst seit 2021/2022 mit seiner Familie in der Schweiz, spricht kein Deutsch und hat den grössten Teil seines Lebens in Albanien verbracht, wo er als Maurer ausgebildet wurde. Eine Rückkehr sei ihm und seiner Familie zumutbar. Das öffentliche Interesse an der Ausweisung überwiege die privaten Interessen am Verbleib in der Schweiz deutlich – zumal auch das Freizügigkeitsabkommen, auf das sich der Verurteilte wegen seiner bulgarischen Staatsangehörigkeit berief, keinen unbedingten Aufenthaltsanspruch gewährt.