Die Eidgenössische Volksinitiative «Für eine direktdemokratische und wettbewerbsfähige Schweiz (Kompass-Initiative)» wurde im August 2025 eingereicht und vom Bundesrat im August 2026 zur Ablehnung empfohlen. Anlässlich einer Medienkonferenz vom 13. August 2026 erläuterte Bundesrat Beat Jans die Haltung des Bundesrats gegenüber Medien und Öffentlichkeit. Ein Bürger aus dem Kanton Solothurn erachtete mehrere dieser Aussagen als falsch oder irreführend und geeignet, die freie Meinungsbildung der Stimmberechtigten zu beeinträchtigen.
Der Solothurner gelangte zunächst an den Regierungsrat des Kantons Solothurn, der auf seine Eingabe nicht eintrat, weil es sich um einen kantonsübergreifenden Sachverhalt handle. Daraufhin wandte sich der Mann ans Bundesgericht. Er verlangte unter anderem die Feststellung, dass die Äusserungen von Bundesrat Jans unrichtig seien, deren Richtigstellung sowie vorsorgliche Massnahmen, um eine Übernahme der beanstandeten Aussagen in amtliche Abstimmungsunterlagen zu verhindern.
Das Bundesgericht trat auf die Eingabe nicht ein. Es hielt fest, dass Akte des Bundesrats – darunter Abstimmungsbotschaften und Medienmitteilungen – grundsätzlich nicht beim Bundesgericht angefochten werden können. Dasselbe gilt für Äusserungen einzelner Bundesratsmitglieder, soweit diese inhaltlich im Wesentlichen mit der offiziellen Botschaft und der Medienmitteilung des Gesamtbundesrats übereinstimmen. Das Gericht prüfte die beanstandeten Aussagen von Bundesrat Jans im Einzelnen und kam zum Schluss, dass sie inhaltlich von den bundesrätlichen Dokumenten gedeckt waren – teils sogar nahezu wörtlich.
Der Solothurner muss die Gerichtskosten von 1000 Franken selbst tragen. Seine Anträge auf vorsorgliche Massnahmen wurden mit dem Nichteintretensentscheid gegenstandslos.