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Freigesprochener Anwalt muss Verfahrenskosten nicht tragen

Ein Anwalt wurde vom Vorwurf der ungetreuen Geschäftsbesorgung freigesprochen, sollte aber trotzdem Verfahrenskosten zahlen. Das Bundesgericht hob diese Kostenauflage auf – wegen der extrem langen Verfahrensdauer von fast 15 Jahren.

Publikationsdatum: 29. Oktober 2026

Ein Anwalt hatte im Jahr 2008 eine Baueinsprache seiner Klientschaft gegen ein Kiesabbauvorhaben ohne deren Wissen zurückgezogen und sich seine aufgelaufenen Honorarforderungen von 12'000 Franken von der Gegenseite bezahlen lassen. Zwei seiner Klienten erstatteten daraufhin Strafanzeige wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung. Das Verfahren zog sich über mehrere Instanzen hin – und dauerte am Ende fast 15 Jahre.

Das Kantonsgericht Schwyz sprach den Anwalt frei, weil kein nachweisbarer Vermögensschaden festgestellt werden konnte. Zwar hatte er seine Pflichten als Auftragnehmer verletzt, doch war unklar, ob die Klienten bei einer Weiterführung der Einsprache überhaupt besser dagestanden hätten. Spätere Entscheide zeigten, dass die Kiesabbaubewilligung immer wieder verlängert worden war – ein Obsiegen der Klienten wäre also alles andere als sicher gewesen. Zudem hatte die Gegenseite einen Teil der Anwaltskosten übernommen, was die finanzielle Lage der Klienten sogar verbessert hatte.

Trotz des Freispruchs auferlegte das Kantonsgericht dem Anwalt einen Teil der Verfahrenskosten – mit der Begründung, er habe durch sein Verhalten das Strafverfahren mitverursacht. Das Bundesgericht hob diese Kostenauflage auf. Es hielt fest, dass bei einem vollständigen Freispruch und gleichzeitig krasser Verletzung des Beschleunigungsgebots – also des Rechts auf ein Verfahren ohne unangemessene Verzögerung – keine Kosten auf die freigesprochene Person überwälzt werden dürfen. Eine Verfahrensdauer von fast 15 Jahren für einen durchschnittlichen Fall sei schlicht inakzeptabel, zumal die Verzögerung nicht dem Anwalt anzulasten sei.

Das Kantonsgericht muss nun die Kosten- und Entschädigungsfrage neu beurteilen. Die Klage der beiden Klienten auf Verurteilung des Anwalts hingegen blieb ohne Erfolg: Das Bundesgericht bestätigte den Freispruch vollumfänglich.

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Urteilsnummer: 7B_155/2025

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