Eine Frau hatte bei der IV-Stelle Schwyz einen Antrag gestellt, über den im Juli 2025 entschieden wurde. Mit diesem Entscheid war sie nicht einverstanden und zog den Fall ans Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz weiter. Da das Gericht aus ihrer Sicht zu lange brauchte, um ihren Fall zu behandeln, wandte sie sich im August 2026 ans Bundesgericht und rügte eine Verfahrensverzögerung.
Noch bevor das Bundesgericht über diese Rüge entscheiden konnte, fällte das Verwaltungsgericht Schwyz am 23. September 2026 sein Urteil in der IV-Sache. Damit hatte sich die Klage wegen Verfahrensverzögerung erledigt: Es gab keinen Grund mehr, das Bundesgericht damit zu befassen.
Das Bundesgericht schrieb das Verfahren daraufhin als gegenstandslos ab. Da die Angelegenheit auf diese Weise endete, wurden der Frau keine Verfahrenskosten auferlegt. Ihr Gesuch, die Kosten des Verfahrens übernehmen zu lassen, war damit ebenfalls hinfällig.