Der Kanton Jura hat im März 2025 ein neues Raumplanungs- und Baugesetz verabschiedet. Darin steht, dass Baugesuche für Projekte mit Baukosten von über 150'000 Franken nur von qualifizierten Fachpersonen eingereicht werden dürfen. Wer als qualifiziert gilt, soll die Kantonsregierung in einer Verordnung festlegen. Drei Architekturbüros wehrten sich gegen diese Regelung und argumentierten, sie schränke ihre wirtschaftliche Freiheit unzulässig ein und benachteilige sie gegenüber Mitbewerbern.
Das kantonale Verfassungsgericht des Kantons Jura hatte die Klage der Büros bereits im September 2025 abgewiesen und die neue Vorschrift für rechtmässig erklärt. Die Büros zogen den Fall ans Bundesgericht weiter. Sie beanstandeten unter anderem, dass die Anforderung nicht geeignet sei, die angestrebten Ziele – mehr Sicherheit, bessere Qualität der Gesuche und weniger Verwaltungsaufwand – tatsächlich zu erreichen. Zur Stützung ihrer Argumentation verwiesen sie auf einen Bericht des kantonalen Amts für Raumentwicklung, wonach Qualifikationen keine nachweisbare Verbesserung der Gesuchsqualität brächten.
Das Bundesgericht wies die Beschwerde der Architekturbüros ab. Es hielt fest, dass die Anforderung an Fachkenntnisse beim Einreichen von Baugesuchen grundsätzlich geeignet ist, die Sicherheit der Bevölkerung zu schützen und die Qualität der Projekte zu verbessern. Zudem beeinträchtige die Regelung die Büros nicht übermässig stark, da sie weiterhin alle anderen Tätigkeiten im Bereich Architektur ausüben und Projekte unter 150'000 Franken betreuen dürften. Den Bericht des kantonalen Amts gewichtete das Gericht weniger stark, weil er nicht ausreichend dokumentiert sei und die Mehrheit der Gemeinden die Qualifikationsanforderung befürwortet hatte.
Das Bundesgericht betonte jedoch, dass die Kantonsregierung bei der Festlegung der konkreten Qualifikationsanforderungen auf Verhältnismässigkeit und Wettbewerbsneutralität achten müsse. Diplome von ETH- oder Fachhochschul-Architektinnen und -Architekten seien zwar geeignete Nachweise, doch dürfe die Regelung nicht von vornherein auf solche Abschlüsse beschränkt werden. Auch Qualifikationen, die durch Kurse oder Prüfungen berufsbegleitend erworben wurden, müssten anerkannt werden können. Die drei Büros müssen die Gerichtskosten von 5'000 Franken gemeinsam tragen.