Ein Paar aus dem Kanton Neuenburg hatte sich im März 2024 getrennt. Im Mai 2024 schlossen die beiden eine Vereinbarung über das gemeinsame Kind, das Besuchsrecht des Vaters und die Unterhaltszahlungen. Richter Bastien Sandoz vom Gericht für Kindes- und Erwachsenenschutz bestätigte diese Vereinbarung im Juni 2024. Gut ein Jahr später, im April 2025, erliess Richter Yves Fiorellino vom Zivilgericht mehrere Kontakt- und Annäherungsverbote gegen den Vater, nachdem die Mutter entsprechende Massnahmen beantragt hatte.
Als die Mutter im August 2025 eine Klage einreichte und Richter Bastien Sandoz mit dem Fall betraut wurde, verlangte der Vater dessen Ablehnung wegen angeblicher Befangenheit. Er argumentierte, Sandoz sei durch seine frühere Beteiligung – die Genehmigung der Vereinbarung von 2024 – voreingenommen. Richter Fiorellino wies dieses Ablehnungsgesuch im Januar 2026 ab. Dagegen zog der Vater vor das Kantonsgericht Neuenburg, das seine Einwände ebenfalls verwarf. Auch sein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege – also die Übernahme der Verfahrenskosten durch den Staat – wurde abgelehnt, weil sein Rechtsmittel als aussichtslos galt.
Das Bundesgericht bestätigte nun alle vorinstanzlichen Entscheide. Es hielt fest, dass Richter Sandoz in einem anderen Verfahren tätig gewesen sei und die Genehmigung der Vereinbarung von 2024 eine abgeschlossene, formell eigenständige Sache darstelle. Auch gegen Richter Fiorellino bestehe kein Ablehnungsgrund: Er habe zwar die vorsorglichen Massnahmen angeordnet und danach über das Ablehnungsgesuch entschieden, doch diese Schritte seien nicht als «dieselbe Sache» im rechtlichen Sinne zu werten. Zudem sei er stets in derselben Funktion als Zivilrichter aufgetreten, was keinen Ablehnungsgrund begründe.
Da sämtliche Rügen des Vaters scheiterten, wurde auch sein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege für das Verfahren vor Bundesgericht abgewiesen. Er muss die Gerichtskosten von 500 Franken selbst tragen.