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Firma in Liquidation wird zahlungsunfähig – Konkurs ist eröffnet

Eine AG in Liquidation zahlte einen verlangten Kostenvorschuss nicht. Deshalb wird ihr Fall nicht behandelt – der Konkurs bleibt eröffnet.

Publikationsdatum: 28. Oktober 2026

Die Suva hatte beim Regionalgericht Bern-Mittelland die Eröffnung des Konkurses über eine Aktiengesellschaft in Liquidation beantragt. Das Regionalgericht hiess das Begehren im Juni 2026 gut und eröffnete den Konkurs. Die betroffene Gesellschaft wehrte sich dagegen beim Obergericht des Kantons Bern – ohne Erfolg: Das Obergericht wies die Beschwerde im August 2026 ab und bestätigte die Konkurseröffnung.

Daraufhin gelangte die Gesellschaft ans Bundesgericht. Sie beantragte gleichzeitig, dass das Verfahren vorläufig gestoppt wird, bis das Bundesgericht entschieden hat. Dieses Gesuch wies das Bundesgericht zunächst ab, weil es nicht begründet worden war. Die Gesellschaft reichte die Begründung zwar nach, doch änderte dies nichts am Ausgang: Das Bundesgericht forderte die Gesellschaft auf, einen Kostenvorschuss von 5'000 Franken zu bezahlen.

Die Gesellschaft beantragte, den Vorschuss zu senken – auch dieses Gesuch wurde abgewiesen. Das Bundesgericht setzte ihr eine Nachfrist bis zum 5. Oktober 2026, um den Betrag zu bezahlen, und wies ausdrücklich darauf hin, dass andernfalls auf die Beschwerde nicht eingetreten werde. Die Gesellschaft bezahlte den Kostenvorschuss jedoch nicht.

Da die Zahlung ausblieb, trat das Bundesgericht auf die Beschwerde nicht ein – das heisst, es prüfte den Fall inhaltlich gar nicht. Der Konkurs über die Gesellschaft bleibt damit eröffnet. Die Gesellschaft muss zudem Gerichtskosten von 2'000 Franken tragen, die angesichts des geringen Aufwands gegenüber dem ursprünglich geforderten Betrag reduziert wurden.

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Urteilsnummer: 5A_835/2026

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