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Kläger scheitert mit Antrag auf Überprüfung seines Eheungültigkeitsverfahrens

Ein Mann wollte ein früheres Urteil zu seinem Eheungültigkeitsverfahren neu aufrollen lassen. Die Richter lehnten seinen Antrag ab und auferlegten ihm Gerichtskosten.

Publikationsdatum: 28. Oktober 2026

Ein Mann hatte beim Bezirksgericht Zürich eine Klage auf Ungültigerklärung seiner Ehe eingereicht. Im Zuge dieses Verfahrens beantragte er, die Prozesskosten nicht selbst tragen zu müssen, weil er sich diese finanziell nicht leisten könne. Das Bezirksgericht lehnte dieses Gesuch ab und verpflichtete ihn zusätzlich, einen Vorschuss für die Gerichtskosten sowie einen Beitrag von 3'000 Franken an die Gegenpartei zu leisten. Sowohl das Zürcher Obergericht als auch das Bundesgericht bestätigten diesen Entscheid in der Folge und wiesen seine Anträge ab.

Der Mann versuchte daraufhin auf verschiedenen Wegen, die ihm auferlegten Gerichtskosten von je 1'500 Franken aus den zwei Bundesgerichtsverfahren erlassen zu bekommen. Das Bundesgericht teilte ihm jedoch mehrfach schriftlich mit, dass ein solcher Erlass nicht möglich sei: Wer die Voraussetzungen für die Übernahme der Prozesskosten durch den Staat nicht erfülle, könne diese Entscheidung nicht nachträglich durch ein Erlassgesuch umgehen. Auch die Rekurskommission des Bundesgerichts trat auf eine entsprechende Eingabe nicht ein.

Schliesslich stellte der Mann zwei Anträge auf Überprüfung der früheren Bundesgerichtsurteile – ein Instrument, das nur bei klar definierten Ausnahmegründen zulässig ist, etwa wenn neue entscheidende Tatsachen bekannt werden oder schwerwiegende Verfahrensfehler vorlagen. In seiner ersten Eingabe nannte er keinen konkreten Grund und kritisierte die Richter pauschal. In der zweiten Eingabe berief er sich zwar auf bestimmte gesetzliche Bestimmungen, legte aber nicht dar, weshalb diese im vorliegenden Fall anwendbar sein sollten. Im Kern verlangte er erneut eine Neubeurteilung seiner finanziellen Situation – was jedoch kein zulässiger Überprüfungsgrund ist.

Das Bundesgericht trat auf die Anträge nicht ein. Da die Gesuche von Anfang an keine Aussicht auf Erfolg hatten, wurde auch das erneut gestellte Gesuch um Kostenbefreiung abgelehnt. Der Mann muss die Gerichtskosten von 1'500 Franken bezahlen. Das Gericht hielt ausserdem fest, dass es künftige Eingaben zum Thema Kostenerlass unbeantwortet zu den Akten legen werde.

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Urteilsnummer: 5F_65/2026

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