Ein Mann hatte Ende 2024 beim Bezirksgericht Zürich eine Klage eingereicht, um seine Ehe für ungültig erklären zu lassen. Gleichzeitig beantragte er, die Verfahrenskosten nicht selbst tragen zu müssen, weil er sich diese finanziell nicht leisten könne. Das Bezirksgericht lehnte dieses Gesuch ab und verpflichtete ihn zusätzlich, seiner Gegenpartei einen Vorschuss von 3'000 Franken zu leisten. Auch das Zürcher Obergericht und schliesslich das Bundesgericht bestätigten diesen Entscheid im Frühjahr 2026 – und auferlegten ihm jeweils weitere Gerichtskosten von je 1'500 Franken.
In der Folge versuchte der Mann auf verschiedenen Wegen, diese Kosten doch noch erlassen zu bekommen. Er wandte sich mehrfach schriftlich an das Bundesgericht, an dessen Rekurskommission und stellte schliesslich förmliche Revisionsgesuche gegen zwei frühere Urteile. Mit einem solchen Gesuch kann ein Bundesgerichtsurteil unter engen Voraussetzungen ausnahmsweise nochmals überprüft werden – etwa wenn neue Tatsachen auftauchen oder bestimmte Verfahrensfehler vorliegen.
Das Bundesgericht trat auf die Revisionsgesuche nicht ein. In der ersten Eingabe nannte der Mann keinen konkreten Revisionsgrund, sondern kritisierte die Richter pauschal. In der zweiten Eingabe berief er sich zwar auf bestimmte gesetzliche Bestimmungen, legte aber nicht dar, inwiefern diese tatsächlich erfüllt sein sollen. Im Kern lief sein Anliegen darauf hinaus, seine finanzielle Bedürftigkeit erneut prüfen zu lassen – was jedoch keinen gültigen Revisionsgrund darstellt. Das Gericht hielt fest, dass ein nachträgliches Erlassgesuch nicht dazu dienen darf, die Voraussetzungen für eine Kostenbefreiung zu umgehen, die zuvor bereits rechtskräftig verneint worden waren.
Da die Revisionsgesuche von Anfang an keine Aussicht auf Erfolg hatten, wurde auch das erneut gestellte Gesuch um Kostenbefreiung für das Revisionsverfahren abgelehnt. Der Mann muss weitere Gerichtskosten von 1'500 Franken bezahlen. Zudem wies das Bundesgericht ihn ausdrücklich darauf hin, dass künftige Eingaben zum selben Thema unbeantwortet bleiben werden.