Symbolbild

Ägypter muss die Schweiz verlassen – Aufenthalt bleibt nicht bewilligt

Ein Ägypter scheiterte mit dem Versuch, nach zwei gescheiterten Ehen in der Schweiz zu bleiben. Die Richter verweigerten ihm eine weitere Aufenthaltsbewilligung.

Publikationsdatum: 28. Oktober 2026

Ein 1981 geborener Ägypter lebte seit November 2015 in der Schweiz. Er hatte zunächst eine Schweizer Bürgerin geheiratet und dadurch eine Aufenthaltsbewilligung erhalten. Nach der Trennung wurde diese Bewilligung nicht verlängert. Im März 2023 heiratete er erneut eine Schweizer Bürgerin und erhielt daraufhin eine neue Aufenthaltsbewilligung. Doch auch diese zweite Ehe scheiterte: Die Eheleute trennten sich im November 2024, die Scheidung erfolgte im Juli 2026. Die Ehe hatte damit weniger als drei Jahre gedauert.

Der Migrationsdienst des Kantons Bern verweigerte dem Ägypter im Oktober 2025 die Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung und ordnete seine Ausreise an. Der Mann wehrte sich dagegen durch alle kantonalen Instanzen – ohne Erfolg. Schliesslich gelangte er ans Bundesgericht und beantragte, seine Bewilligung zu verlängern. Er argumentierte, er sei beruflich und sozial gut integriert und habe in Ägypten keine Wohnung, keine Arbeit und kein berufliches Netzwerk mehr.

Die Bundesrichter traten auf seine Eingabe gar nicht erst ein. Sie hielten fest, dass eine kurze Ehedauer von weniger als drei Jahren keinen Anspruch auf eine weitere Aufenthaltsbewilligung begründet. Auch die geltend gemachte Integration reiche nicht aus, um einen sogenannten nachehelichen Härtefall zu belegen. Bloss zu behaupten, die Rückkehr nach Ägypten sei schwierig, genüge nicht. Zudem konnte der Ägypter keinen zehnjährigen ununterbrochenen rechtmässigen Aufenthalt in der Schweiz vorweisen – ein Teil seiner Zeit in der Schweiz war lediglich durch laufende Gerichtsverfahren geduldet worden, nicht aber offiziell bewilligt.

Erschwerend kam hinzu, dass der Ägypter seit November 2025 erwerbslos war und während seines Aufenthalts zweimal verurteilt worden war – einmal wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln und einmal wegen übler Nachrede gegenüber seiner Ex-Frau. Das Bundesgericht verzichtete zwar auf die Erhebung von Gerichtskosten, wies die Eingabe aber vollumfänglich ab. Der Ägypter muss die Schweiz und den Schengen-Raum verlassen.

Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 2C_621/2026

Zurück zur Hauptseite