Ein Mann aus dem Kanton Wallis versuchte, die zuständige Staatsanwältin Victoria Roth wegen angeblicher Befangenheit aus dem Verfahren ausschliessen zu lassen. Bereits eine frühere Beschwerde gegen deren Ablehnung war im Juni 2026 vor dem Bundesgericht gescheitert. Nun beantragte er, dieses Urteil nochmals aufzurollen – mit dem Argument, das Gericht habe wichtige Tatsachen übersehen.
Konkret machte er geltend, das Bundesgericht habe bei seinem Entscheid vom Juni 2026 verschiedene Vorfälle nicht berücksichtigt, die sich nach einer ersten Ablehnung seines Ausstandsbegehrens im Jahr 2023 ereignet hatten. Das Bundesgericht wies diesen Vorwurf jedoch zurück: Es hatte diese Ereignisse sehr wohl zur Kenntnis genommen, sie aber bewusst nicht weiter geprüft. Der Grund: Bei einer Häufung von Vorfällen dürfen frühere Ereignisse nur dann einbezogen werden, wenn der jüngste Vorfall für sich allein bereits einen Hinweis auf Befangenheit darstellt. Das war nach Ansicht des Gerichts nicht der Fall.
Zusätzlich brachte der Antragsteller vor, das Bundesgericht habe in seinem früheren Urteil über gewisse Anträge gar nicht entschieden. Auch dieses Argument liess das Gericht nicht gelten – der Mann habe nicht konkret dargelegt, welche Anträge angeblich übergangen worden seien.
Das Gesuch um Wiederaufnahme des Verfahrens wurde damit vollständig abgewiesen. Ebenso lehnte das Bundesgericht das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ab, da der Antrag von Anfang an keine Aussicht auf Erfolg gehabt habe. Der Mann muss die Gerichtskosten von 600 Franken selbst tragen, wobei das Gericht seine offenbar angespannte finanzielle Lage bei der Festsetzung berücksichtigte.