Ein Angeklagter aus dem Kanton Waadt befand sich in Sicherheitshaft und wollte daraus entlassen werden. Im August 2026 wandte er sich ans Bundesgericht und verlangte seine sofortige Freilassung. Gleichzeitig lief ein separates Verfahren, in dem es um seine Verurteilung durch das Waadtländer Kantonsgericht ging.
Im September 2026 entschied das Bundesgericht in diesem Hauptverfahren: Es hob das Urteil des Kantonsgerichts lediglich in einem Nebenpunkt auf – nämlich bezüglich der Höhe der ihm auferlegten Verfahrenskosten aus erster Instanz. Im Übrigen blieb die Verurteilung bestehen. Mit diesem Entscheid wurde das Urteil rechtskräftig, das heisst, es kann nicht mehr angefochten werden.
Das Bundesgericht fragte daraufhin den Angeklagten, ob er seinen Antrag auf Freilassung aus der Sicherheitshaft aufrechterhalten wolle. Denn mit der Rechtskraft des Urteils hatte sich die Ausgangslage grundlegend verändert: Die Sicherheitshaft dient dazu, eine Person vor einem abschliessenden Urteil festzuhalten – nach einem rechtskräftigen Urteil gelten andere Regeln. Der Angeklagte zog daraufhin seinen Antrag zurück.
Da der Rückzug nicht auf einem eigenen Entschluss beruhte, sondern durch den Ausgang des Hauptverfahrens bedingt war, erliess das Bundesgericht dem Angeklagten die Verfahrenskosten für dieses Verfahren vollständig.