Zwei Gesellschaften mit beschränkter Haftung hatten im August 2026 ein Urteil des Kantonsgerichts Schwyz aus dem Juni 2026 weitergezogen. Der Streit drehte sich um einen Mietvertrag. Über den genauen Inhalt des ursprünglichen Urteils und die Hintergründe des Mietstreits gibt die Verfügung keine Auskunft.
Kurz vor dem Entscheid, am 7. Oktober 2026, zogen die beiden Firmen ihre Klage beim Bundesgericht zurück. Damit wurde das Verfahren in Lausanne hinfällig, bevor die Richterinnen und Richter überhaupt inhaltlich darüber befinden mussten. Das Kantonsgericht Schwyz bleibt damit die letzte Instanz, die in der Sache entschieden hat.
Da die beiden Firmen das Verfahren selbst beendet haben, müssen sie die Gerichtskosten von 500 Franken gemeinsam tragen. Die Gegenpartei erhält keine Entschädigung, da ihr durch das Verfahren in Lausanne kein nennenswerter Aufwand entstanden ist.