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Verunfallter bekommt nach einem Jahr keine Leistungen mehr von der Suva

Ein Mann stürzte beim Treppensteigen und klagte über anhaltende Schulterschmerzen. Die Suva stellte die Zahlungen ein – zu Recht, wie die Richter bestätigten.

Publikationsdatum: 26. Oktober 2026

Im August 2023 rutschte ein Mann beim Treppensteigen aus und stürzte auf Gesäss und Rücken. In der Folge klagte er über anhaltende Beschwerden, insbesondere an der rechten Schulter und der Halswirbelsäule. Die Suva übernahm zunächst die Kosten, stellte ihre Leistungen jedoch per November 2024 ein – rund ein Jahr nach dem Unfall.

Die Suva begründete ihren Entscheid damit, dass der Sturz keine dauerhaften strukturellen Schäden verursacht habe. Laut dem Gutachten eines Suva-Chirurgen habe der Unfall lediglich eine vorübergehende Verschlechterung eines bereits bestehenden, altersbedingten Verschleisses ausgelöst. Spätestens ein Jahr nach dem Unfall sei der Gesundheitszustand wieder auf dem Stand wie vor dem Ereignis gewesen. Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern bestätigte diese Einschätzung und sah keinen Grund, an der Zuverlässigkeit der medizinischen Beurteilung zu zweifeln.

Der Betroffene wehrte sich gegen diesen Entscheid und bestand darauf, vor dem Unfall vollkommen gesund gewesen zu sein. Er argumentierte, seine Beschwerden seien direkte Folge des Sturzes. Die Richter liessen dieses Argument jedoch nicht gelten: Es sei unzulässig, allein daraus, dass Beschwerden nach einem Ereignis aufgetreten seien, zu schliessen, dass dieses Ereignis auch deren Ursache sei. Der Mann legte zudem keine fachärztlichen Einschätzungen vor, die Zweifel an der Beurteilung des Suva-Arztes hätten begründen können.

Da die Eingabe des Mannes die grundlegenden Anforderungen an eine rechtliche Begründung nicht erfüllte, trat das Bundesgericht gar nicht erst auf den Fall ein. Gerichtskosten wurden ausnahmsweise keine erhoben.

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Urteilsnummer: 8C_497/2026

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