Symbolbild

Verurteilter Geschäftsführer muss die Schweiz für fünf Jahre verlassen

Ein Geschäftsführer wurde wegen Betrugs, Körperverletzung und weiterer Delikte verurteilt. Die Landesverweisung für fünf Jahre bleibt bestehen.

Publikationsdatum: 26. Oktober 2026

Ein kosovarischer Staatsangehöriger, der seit 25 Jahren in der Schweiz lebt und als Geschäftsführer tätig war, wurde wegen einer Vielzahl von Straftaten verurteilt: darunter mehrfacher Betrug, einfache Körperverletzung, versuchte Drohung, Geldwäscherei sowie die illegale Beschäftigung eines Ausländers ohne Arbeitsbewilligung. Das Kantonsgericht Basel-Landschaft verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18,5 Monaten und verwies ihn für fünf Jahre des Landes. Dagegen wehrte er sich vor dem höchsten Gericht der Schweiz – ohne Erfolg.

Beim Betrugsvorwurf hatte der Verurteilte während der Covid-19-Pandemie im Namen seiner Firma Kurzarbeitsentschädigung beantragt und dabei wissentlich falsche Angaben gemacht – unter anderem für zwei Personen, die gar nicht bei ihm angestellt waren. Er argumentierte, die Behörden hätten die Angaben leicht überprüfen können und trügen deshalb eine Mitverantwortung. Die Richter wiesen dies zurück: Wer gezielt ausnutzt, dass Behörden in einer Ausnahmesituation keine gründlichen Einzelfallprüfungen vornehmen können, handelt betrügerisch – auch ohne ausgeklügelte Täuschungsmanöver.

Beim Vorwurf der Körperverletzung hatte der Verurteilte seiner damaligen Ehefrau ein Modellflugzeug aus Vollkunststoff mit einem Gewicht von rund 260 Gramm an den Hinterkopf geworfen. Sie erlitt Rötungen und eine Beule, die eine gewisse Heilungszeit erforderte. Der Verurteilte bestritt, dass dies als Körperverletzung zu werten sei – die Richter sahen das anders: Wegen der festgestellten Schmerzen und der nötigen Heilungszeit gehe die Verletzung über eine blosse Tätlichkeit hinaus.

Zur Landesverweisung brachte der Verurteilte vor, er habe tiefe Wurzeln in der Schweiz, lebe hier seit einem Vierteljahrhundert, spreche gut Deutsch und erwarte mit seiner Schweizer Partnerin ein Kind. Die Richter berücksichtigten diese Umstände, gewichteten aber die öffentlichen Interessen höher: Der Verurteilte habe in zahlreichen Lebensbereichen gegen die Rechtsordnung verstossen, zeige keine Einsicht und pflege kaum echten Kontakt zu seinen vier Kindern. Zudem habe er seine prägenden Jahre im Kosovo verbracht, beherrsche die dortige Sprache und reise regelmässig dorthin. Eine Rückkehr sei ihm zumutbar. Die nach dem kantonalen Urteil neu eingetretenen Umstände – darunter die Schwangerschaft der Partnerin – konnten im Verfahren nicht mehr berücksichtigt werden, da es sich um neue Tatsachen handelt, die erst nach dem angefochtenen Entscheid entstanden sind.

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Urteilsnummer: 6B_403/2025

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