Seit Januar 2025 sitzt ein ukrainischer Staatsangehöriger in Untersuchungs- bzw. Sicherheitshaft. Die Staatsanwaltschaft Graubünden wirft ihm vor, während rund zwei Jahren im Stadtpark von Chur mit Kokain gehandelt zu haben – bis zu 15 Gramm täglich. Zudem soll er hochwertige Fahrräder und E-Bikes gestohlen haben, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Im Januar 2025 soll er ausserdem gemeinsam mit einer anderen Person ein schweres Gewaltdelikt begangen haben, bei dem zwei Personen verletzt wurden.
Der Beschuldigte beantragte seine Entlassung aus der Sicherheitshaft und schlug als Alternative eine Reihe von Auflagen vor: Wohnsitzpflicht bei seiner Ehefrau in Chur, regelmässige Meldepflicht, Abgabe seiner Ausweisdokumente, ein Kontaktverbot zur Drogenszene sowie eine elektronische Fussfessel. Das Obergericht Graubünden lehnte diesen Antrag ab. Auch das Bundesgericht bestätigte nun diese Entscheidung.
Die Richter begründen ihre Haltung vor allem mit der ausgeprägten Fluchtgefahr. Der Beschuldigte hatte zum Zeitpunkt seiner Verhaftung keinen festen Wohnsitz und übernachtete nach eigenen Angaben im Freien. Seine Beziehung zur in Chur lebenden Ehefrau gilt als wenig gefestigt: Die Ehegatten lebten jahrelang faktisch getrennt, und die Frau besuchte ihren Mann im Gefängnis im Jahr 2025 nur zweimal, im Jahr 2026 bisher gar nicht. Hinzu kommt, dass dem Mann als ukrainischem Staatsangehörigen bei einer Verurteilung eine obligatorische Landesverweisung droht. Das Gericht hält es für wahrscheinlich, dass er bei einer Freilassung in der Schweiz untertauchen oder ins Ausland fliehen würde – zumal er sich früher fast ein Jahr lang unbemerkt in Italien aufgehalten hatte.
Die vorgeschlagenen Ersatzmassnahmen beurteilte das Gericht als unzureichend: Weder eine Fussfessel noch eine Meldepflicht könnten ein Untertauchen wirksam verhindern, sondern allenfalls im Nachhinein feststellen. Auch die Dauer der Haft von inzwischen über 19 Monaten erachteten die Richter als verhältnismässig, da bei einer Verurteilung wegen der schwerwiegenden Vorwürfe eine Freiheitsstrafe von deutlich über drei Jahren im Raum steht. Der Beschuldigte hatte einen Urteilsvorschlag über 36 Monate Freiheitsstrafe bereits abgelehnt.