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Steuerschuldner muss Nachsteuern von fast 25'000 Franken bezahlen

Der Kanton Basel-Landschaft forderte Nachsteuern von einem Steuerpflichtigen. Das Bundesgericht trat auf dessen Einwände nicht ein.

Publikationsdatum: 23. Oktober 2026

Der Kanton Basel-Landschaft forderte von einem Steuerpflichtigen Nachsteuern in der Höhe von rund 24'500 Franken zuzüglich Zinsen. Nachdem die kantonalen Gerichte die Forderung bestätigt hatten, zog der Mann den Fall ans Bundesgericht weiter. Er wollte erreichen, dass die Forderung nicht vollstreckt wird – unter anderem mit dem Argument, die Schuld sei bereits beglichen oder verjährt.

Im Kern ging es um die Frage, welche Fristen für eine Nachsteuerforderung gelten, die das Steuerjahr 2014 betrifft, aber erst 2022 verfügt wurde. Der Steuerpflichtige sah darin einen Widerspruch und berief sich auf kantonale Steuergesetze. Das Kantonsgericht Basel-Landschaft hatte seine Einwände jedoch bereits geprüft und abgewiesen.

Das Bundesgericht trat auf die Eingabe gar nicht erst ein. Der Grund: Der Steuerpflichtige hatte zwar behauptet, seine verfassungsmässigen Rechte seien verletzt worden – etwa das Recht auf Gleichbehandlung und auf ein faires Verfahren –, aber er hatte diese Vorwürfe nicht ausreichend begründet. Es reicht vor Bundesgericht nicht aus, einfach zu behaupten, ein Urteil sei falsch oder willkürlich. Wer eine Verfassungsverletzung geltend macht, muss konkret und detailliert darlegen, inwiefern das vorinstanzliche Urteil gegen die Verfassung verstösst. Daran fehlte es hier.

Die Gerichtskosten von 800 Franken wurden dem Steuerpflichtigen auferlegt. Der Kanton erhielt keine Entschädigung, da er im bundesgerichtlichen Verfahren keine Stellungnahme einreichen musste.

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Urteilsnummer: 4A_462/2026

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