Ein 1968 geborener Portugiese steht in Genf vor Gericht. Er soll im August 2022 eine Person, die ein Kilogramm Kokain bei sich trug, von Frankreich in die Schweiz gebracht haben – gegen Bezahlung. Zudem soll er die Schweizer Grenze überquert haben, obwohl er seit einem Urteil des Lausanner Strafgerichts vom November 2018 für zehn Jahre des Landes verwiesen worden war. Er wurde im April 2026 in der Schweiz verhaftet und seither in Haft gehalten.
Das Genfer Zwangsmassnahmengericht verlängerte die Haft bis Oktober 2026. Der Beschuldigte wehrte sich dagegen und verlangte seine sofortige Freilassung. Er argumentierte unter anderem, dass Beweismittel – namentlich Telefonüberwachungen und Tonaufnahmen aus einem abgehörten Fahrzeug – illegal erhoben worden seien, weil sie teilweise auf französischem Staatsgebiet gesammelt wurden, ohne dass die französischen Behörden korrekt eingewilligt hätten.
Die Bundesrichter wiesen dieses Argument zurück. Die französischen Behörden waren über die Überwachungsmassnahmen informiert und hatten deren Nutzung ausdrücklich genehmigt – auch rückwirkend für Aufnahmen, die auf französischem Boden entstanden waren. Entscheidend ist zudem, dass mehrere belastende Telefonüberwachungen auf Schweizer Boden stattfanden und damit ohnehin verwertbar sind. Hinzu kommen widersprüchliche Aussagen des Beschuldigten selbst, die den Verdacht seiner Beteiligung am Drogenhandel erhärten.
Da ein erhebliches Fluchtrisiko besteht und keine milderen Massnahmen als Ersatz für die Haft infrage kommen, bleibt der Portugiese weiterhin inhaftiert. Die Richter gewährten ihm jedoch unentgeltliche Rechtspflege, da er mittellos ist und sich seit fast sechs Monaten in Haft befindet. Sein Anwalt erhält dafür eine Entschädigung von 1500 Franken aus der Gerichtskasse.