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Schuldner müssen 800 Franken Gerichtskosten zahlen

Zwei Schuldner wollten sich gegen eine Betreibung des Bundes über 500 Franken wehren. Ihre Eingabe war jedoch ungenügend begründet und wurde nicht behandelt.

Publikationsdatum: 23. Oktober 2026

Ein Privatmann und eine Aktiengesellschaft wurden vom Bund über 500 Franken zuzüglich Zinsen betrieben. Das Bezirksgericht Arbon erlaubte dem Bund im Juni 2026, die Betreibung fortzusetzen – das heisst, es bestätigte, dass der Bund einen vollstreckbaren Anspruch auf diesen Betrag hat. Die beiden Schuldner wehrten sich dagegen beim Obergericht des Kantons Thurgau, doch dieses trat im Juli 2026 gar nicht erst auf ihre Eingabe ein.

Daraufhin gelangten die beiden an das Bundesgericht. Auch dort blieben sie ohne Erfolg: Ihre Eingabe erfüllte die gesetzlichen Anforderungen an eine Beschwerde offensichtlich nicht. Wer sich an das Bundesgericht wendet, muss klar und detailliert darlegen, weshalb der angefochtene Entscheid falsch sein soll. Daran fehlte es hier vollständig.

Der zuständige Abteilungspräsident trat auf die Eingabe deshalb im vereinfachten Verfahren nicht ein. Die Schuldner müssen nun die Gerichtskosten von 800 Franken gemeinsam tragen – also mehr als das Anderthalbfache des ursprünglich strittigen Betrags von 500 Franken.

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Urteilsnummer: 4D_170/2026

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