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Schuldnerin scheitert mit Klage gegen Steuerverwaltung

Eine Frau aus dem Kanton Bern wollte sich gegen eine Betreibung der Steuerverwaltung wehren. Da sie ihre Absicht nicht klar formulierte, wurde das Verfahren eingestellt.

Publikationsdatum: 23. Oktober 2026

Eine Frau aus dem Kanton Bern geriet mit der bernischen Steuerverwaltung in einen Rechtsstreit. Das Regionalgericht Emmental-Oberaargau hatte im Mai 2026 entschieden, dass die Steuerverwaltung ihre Forderung gegen die Frau zwangsweise durchsetzen darf. Die Frau wollte sich dagegen wehren, versäumte es jedoch, beim Obergericht des Kantons Bern einen Kostenvorschuss zu leisten. Deshalb trat das Obergericht im Juni 2026 gar nicht erst auf ihre Beschwerde ein.

Daraufhin wandte sich die Frau ans Bundesgericht. In ihrer Eingabe schilderte sie ihre schwierige persönliche und finanzielle Lage und bat um Hilfe. Ob sie damit ein formelles Beschwerdeverfahren einleiten wollte, blieb unklar. Das Bundesgericht forderte sie deshalb schriftlich auf, bis Mitte September 2026 klarzustellen, ob sie tatsächlich ein Verfahren anstrengen wolle.

Die Frau antwortete erst Anfang Oktober 2026. Auch in dieser Antwort schilderte sie erneut ihre finanzielle Situation und äusserte Kritik am Betreibungsamt sowie an den ihr verrechneten Kosten. Eine eindeutige Erklärung, dass sie das Urteil des Obergerichts anfechten wolle, enthielt ihr Schreiben jedoch nicht. Sie schrieb, sie habe sich ans Bundesgericht gewandt in der Hoffnung, dass ihr geholfen werden könne.

Da die Frau keine klare Absichtserklärung abgab, schloss das Bundesgericht das Verfahren ohne inhaltliche Prüfung ab. Gerichtskosten wurden keine erhoben.

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Urteilsnummer: 4D_155/2026

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