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Mieterin scheitert vor Gericht, weil sie Post nicht abholte

Eine Mieterin legte Beschwerde wegen Justizverzögerung ein, zahlte aber den verlangten Kostenvorschuss nicht. Ihre Eingabe wurde deshalb nicht behandelt.

Publikationsdatum: 23. Oktober 2026

Eine Mieterin hatte sich bei den Bundesrichtern über eine angebliche Justizverzögerung durch das Genfer Mietgericht beklagt. Sie wollte, dass das Gericht in ihrem Fall endlich tätig wird. Um das Verfahren in Gang zu setzen, wurde sie aufgefordert, einen Kostenvorschuss von 800 Franken zu bezahlen.

Das Bundesgericht schickte ihr die entsprechenden Zahlungsaufforderungen per eingeschriebenem Brief. Die Mieterin holte die Sendungen jedoch nicht bei der Post ab – weder die erste noch die zweite, die ihr nach Ablauf der ersten Frist zugestellt wurde. Nach dem Gesetz gilt ein solcher Brief trotzdem als zugestellt, nämlich sieben Tage nach der Abholungseinladung.

Da die Mieterin den Kostenvorschuss auch innerhalb der verlängerten Frist nicht bezahlte, trat der zuständige Bundesrichter auf ihre Beschwerde nicht ein. Das bedeutet: Ihr Anliegen wurde inhaltlich gar nicht geprüft. Zusätzlich muss sie Gerichtskosten von 500 Franken tragen.

Der Fall zeigt, wie wichtig es ist, gerichtliche Post fristgerecht abzuholen. Wer eingeschriebene Briefe von Gerichten liegen lässt, riskiert, dass seine Rechte verwirkt werden – selbst wenn das ursprüngliche Anliegen möglicherweise berechtigt gewesen wäre.

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Urteilsnummer: 4A_395/2026

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