Ein Mieter hatte beim Bundesgericht Beschwerde gegen ein Urteil des Zürcher Obergerichts eingereicht, das einen Mietstreit betraf. Um das Verfahren in Gang zu setzen, wurde er aufgefordert, bis zum 2. September 2026 einen Kostenvorschuss von 800 Franken zu leisten. Dieser Vorschuss dient dazu, die anfallenden Gerichtskosten sicherzustellen.
Da der Mieter die Zahlung nicht fristgerecht leistete, erhielt er eine letzte Nachfrist bis zum 24. September 2026. Gleichzeitig wurde er ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Bundesgericht auf seine Beschwerde nicht eingehen werde, falls er auch diese Frist verstreichen lasse. Der Mieter bezahlte den Vorschuss jedoch auch innerhalb der Nachfrist nicht.
Das Bundesgericht trat deshalb auf die Beschwerde gar nicht erst ein. Das bedeutet: Der Inhalt des Falles wurde nicht geprüft, und das Urteil des Zürcher Obergerichts bleibt bestehen. Zusätzlich wurden dem Mieter Gerichtskosten von 500 Franken auferlegt.