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Klägerin bekommt keine Prozesskostenhilfe und muss Gerichtsgebühr zahlen

Eine Frau wollte kostenlos klagen, wurde aber abgewiesen. Ihre Eingaben ans höchste Gericht waren zu wenig begründet.

Publikationsdatum: 23. Oktober 2026

Eine Frau hatte beim Bezirksgericht Zürich beantragt, ihr die Kosten eines geplanten Gerichtsverfahrens zu erlassen – sie wollte also auf eigene Kosten klagen, ohne dafür zahlen zu müssen. Das Bezirksgericht lehnte dieses Gesuch im Juni 2026 ab.

Die Frau wandte sich daraufhin ans Obergericht des Kantons Zürich und bat zunächst darum, die Frist zur Einreichung einer Beschwerde zu verlängern. Auch dieses Gesuch wurde abgewiesen, das Verfahren vor dem Obergericht damit beendet. Die Frau akzeptierte dies nicht und gelangte ans Bundesgericht. Dort beantragte sie erneut, ihr die Verfahrenskosten zu erlassen und ihr einen Rechtsbeistand zu stellen.

Das Bundesgericht trat auf ihre Eingaben gar nicht erst ein. Der Grund: Die Frau hatte zwar verschiedene Grundrechtsverletzungen geltend gemacht – darunter eine Verletzung des rechtlichen Gehörs und überspitzten Formalismus –, ihre Eingaben genügten aber den gesetzlichen Anforderungen an eine Beschwerde nicht. Wer vor Bundesgericht Grundrechtsverletzungen rügt, muss diese klar und detailliert begründen. Das hatte die Frau versäumt. Weil die Beschwerde damit von Anfang an aussichtslos war, wurde auch das Gesuch um Kostenbefreiung abgelehnt.

Die Frau muss nun die Gerichtskosten von 800 Franken selbst tragen. Eine Entschädigung an die Gegenpartei wurde nicht zugesprochen.

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Urteilsnummer: 4A_406/2026

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