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GmbH scheitert mit Antrag auf Neubeurteilung ihres Bankstreits

Eine GmbH wollte ein früheres Bundesgerichtsurteil zu einem Bankstreit neu aufrollen lassen. Die Richter lehnten den Antrag ab und auferlegten der Firma die Verfahrenskosten.

Publikationsdatum: 23. Oktober 2026

Eine GmbH hatte im November 2025 beim Bezirksgericht Zürich Klage gegen eine Bank eingereicht und rund 10'320 Franken gefordert. Im Verlauf des Verfahrens beschwerte sie sich beim Zürcher Obergericht, weil ihr das Bezirksgericht keine vollständige Akteneinsicht gewährt habe. Das Obergericht wies diese Beschwerde im Juni 2026 ab.

Daraufhin gelangte die GmbH ans Bundesgericht. Dieses trat im Juli 2026 gar nicht erst auf die Eingabe ein, weil die Beschwerdeschrift die gesetzlichen Begründungsanforderungen offensichtlich nicht erfüllte. Mit anderen Worten: Die GmbH hatte nicht ausreichend dargelegt, weshalb das Obergericht falsch entschieden haben soll.

Im August 2026 versuchte die GmbH, dieses Bundesgerichtsurteil nachträglich aufheben zu lassen. Sie berief sich dabei auf einen Revisionsgrund, der greift, wenn ein Gericht in den Akten liegende, wesentliche Tatsachen versehentlich übersehen hat. Das Bundesgericht stellte jedoch fest, dass es keine Aktenstellen übersehen hatte. Es hatte lediglich beurteilt, ob die Beschwerdeschrift den gesetzlichen Anforderungen genügte – und das ist eine Rechtsfrage, die nicht über eine solche nachträgliche Korrektur angefochten werden kann.

Das Bundesgericht trat deshalb auch auf diesen neuen Antrag nicht ein. Die GmbH muss die Gerichtskosten von 1'000 Franken tragen. Eine Entschädigung an die Gegenparteien wurde nicht zugesprochen, da diese am Verfahren nicht aktiv beteiligt waren.

Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 4F_30/2026

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