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Rentner scheitert mit Klage gegen Lohnpfändung seiner Pensionskasse

Einem Tessiner wurde sein Pensionskassengeld gepfändet. Seine Versuche, dies vor Gericht anzufechten, blieben erfolglos.

Publikationsdatum: 23. Oktober 2026

Einem Mann aus dem Kanton Tessin wurden monatlich 1'220 Franken aus seiner Pensionskasse gepfändet. Er wehrte sich dagegen vor verschiedenen Instanzen – zunächst vor der kantonalen Aufsichtsbehörde, dann vor dem Bundesgericht. Beide Instanzen wiesen seine Eingaben ab: Die kantonale Behörde, weil die Rechtmässigkeit der zugrunde liegenden Schulden im Pfändungsverfahren nicht überprüft werden kann, und das Bundesgericht Ende August 2026, weil seine Beschwerde ungenügend begründet war.

Daraufhin verlangte der Mann eine Überprüfung des Bundesgerichtsurteils. Er machte geltend, sein früherer Anwalt habe ihn über wichtige Fristen im Unklaren gelassen und Dokumente zurückbehalten, die belegen würden, dass die gepfändeten Schulden bereits bezahlt seien. Diese Unterlagen habe er deshalb nicht rechtzeitig einreichen können. Zudem rügte er, das Bundesgericht habe seine Grundrechte verletzt, indem es ihm Gerichtskosten auferlegt habe, obwohl er kaum über genug Mittel zum Leben verfüge.

Das Bundesgericht liess diese Argumentation nicht gelten. Es stellte fest, dass der Mann keine neuen Tatsachen oder Beweismittel vorlegte, die erst nach dem Urteil vom August 2026 aufgetaucht wären – was aber Voraussetzung für eine solche Überprüfung gewesen wäre. Stattdessen versuchte er lediglich, das frühere Urteil inhaltlich neu aufrollen zu lassen. Das Gericht wertete den Antrag als ungenügend begründet und trat darauf nicht ein.

Auch das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege – also die Befreiung von Gerichtskosten – wurde abgelehnt, weil dem Begehren von Anfang an keine Erfolgsaussichten bescheinigt werden konnten. Die Gerichtskosten von 500 Franken hat der Mann selbst zu tragen.

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Urteilsnummer: 5F_56/2026

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