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GmbH aus Graubünden scheitert wegen nicht bezahltem Kostenvorschuss

Eine Bündner GmbH versäumte es, einen Kostenvorschuss zu bezahlen. Deshalb trat das Gericht auf ihre Klage gar nicht erst ein.

Publikationsdatum: 23. Oktober 2026

Eine GmbH mit Sitz in Graubünden hatte beim Bundesgericht ein Urteil des Bündner Obergerichts angefochten. Das Obergericht hatte im Juni 2026 in einer gesellschaftsrechtlichen Angelegenheit gegen die Firma entschieden. Mit ihrer Eingabe vom 22. Juli 2026 wollte die GmbH diesen Entscheid anfechten.

Damit ein Verfahren vor Bundesgericht eröffnet werden kann, müssen die Parteien in der Regel einen Kostenvorschuss leisten. Das Bundesgericht forderte die GmbH auf, bis zum 31. August 2026 einen Betrag von 800 Franken einzuzahlen. Da die Zahlung ausblieb, erhielt die Firma eine letzte Nachfrist bis zum 22. September 2026 – verbunden mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass das Gericht andernfalls nicht auf die Eingabe eintreten werde.

Auch diese Nachfrist liess die GmbH ungenutzt verstreichen. Der Kostenvorschuss wurde nicht bezahlt. Das Bundesgericht trat deshalb auf die Eingabe nicht ein, das heisst, es prüfte den Fall inhaltlich gar nicht. Das Urteil des Obergerichts Graubünden bleibt damit rechtskräftig.

Die Gerichtskosten von 500 Franken wurden der GmbH auferlegt. Eine Entschädigung an die Gegenseite wurde nicht zugesprochen.

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Urteilsnummer: 4D_128/2026

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