Eine Frau reichte im Oktober 2024 beim Zivilkreisgericht Basel-Landschaft Klage gegen ein Unternehmen ein. Sie verlangte Auskunft darüber, wo Informationen zu ihrem Umzug beziehungsweise zur Räumung ihrer Wohnung verblieben sind. Das Gericht wies die Klage im April 2025 ab.
Die Frau zog den Entscheid ans Kantonsgericht Basel-Landschaft weiter. Auch dort hatte sie keinen Erfolg: Das Kantonsgericht wies ihre Berufung im Januar 2026 ab, soweit es überhaupt darauf eintrat.
Daraufhin gelangte die Frau ans Bundesgericht. Ihre Eingabe vom September 2026 enthielt jedoch keine ausreichende Begründung. Wer ans Bundesgericht gelangt, muss genau darlegen, welche Rechtsfehler das vorinstanzliche Gericht gemacht haben soll. Diese Anforderung erfüllte die Eingabe offensichtlich nicht, weshalb das Bundesgericht gar nicht erst auf die Beschwerde eintrat.
Die Frau muss die Gerichtskosten von 800 Franken selbst tragen. Das beklagte Unternehmen erhält keine Entschädigung, da es im bundesgerichtlichen Verfahren keinen eigenen Aufwand hatte.