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Kosovare muss die Schweiz verlassen – Strafmass wird neu berechnet

Ein in der Schweiz aufgewachsener Kosovare wurde wegen Brandstiftung und Gewalt gegen Behörden verurteilt. Die Ausweisung bleibt bestehen, doch die Strafhöhe muss neu begründet werden.

Publikationsdatum: 23. Oktober 2026

Ein heute 25-jähriger Kosovare, der seit seiner Geburt in der Schweiz lebt und eine IV-Rente bezieht, wurde während seines Aufenthalts in einem Jugenderziehungsheim straffällig. Er zündete seine Zelle an, beschädigte Einrichtungen, beteiligte sich an einem Aufstand mit anderen Insassen und bedrohte sowie beleidigte das Betreuungspersonal und die Heimleitung. Dafür verurteilte ihn das Walliser Kantonsgericht zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten, ergänzend zu einer früheren Strafe wegen versuchten Mordes. Zusätzlich ordnete es eine stationäre psychiatrische Behandlung an und verwies ihn für fünf Jahre des Landes.

Das Bundesgericht bestätigt die Landesverweisung. Zwar anerkannten die Richter, dass eine Ausweisung für den Verurteilten eine erhebliche persönliche Härte darstellt – er hat nie woanders gelebt, spricht Französisch, leidet an einer schweren psychischen Störung und ist auf seine Eltern angewiesen. Dennoch überwiegt das öffentliche Interesse an der Ausweisung: Der Mann hat seit seinem 13. Lebensjahr immer schwerere Straftaten begangen, zeigt laut Gutachtern ein hohes Rückfallrisiko für Gewaltdelikte und hat die Schweizer Behörden und Institutionen wiederholt missachtet. Im Kosovo hat er Familienangehörige und verbringt dort regelmässig Ferien; er hatte laut Akten selbst erwogen, dort zu leben.

Auch die angeordnete stationäre psychiatrische Behandlung bleibt bestehen. Die Gutachter diagnostizierten eine schwere schizotypische Störung, die in Zusammenhang mit den Straftaten steht. Da der Verurteilte jede Medikation ablehnt und seine Erkrankung nicht anerkennt, reicht eine ambulante Behandlung laut Gutachten nicht aus. Das Gericht stützte sich auf ein Gutachten aus dem Jahr 2023, das durch eine ergänzende Stellungnahme vom Februar 2026 aktualisiert wurde – dies sei zulässig, weil sich die Lebensumstände des Mannes seither nicht wesentlich verändert hätten.

Teilweise Erfolg hatte der Verurteilte hingegen bei der Frage der Strafzumessung: Das Bundesgericht beanstandet, dass das Kantonsgericht nicht ausreichend begründet hat, wie es bei den einzelnen Delikten die verminderte Schuldfähigkeit berücksichtigt und die Strafe berechnet hat. Die Walliser Richter müssen die Strafhöhe deshalb neu festlegen und besser begründen. An der Verurteilung selbst und an der Landesverweisung ändert sich dadurch nichts.

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Urteilsnummer: 6B_294/2026

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