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Ehepaar scheitert mit weiterer Klage gegen Staatsanwalt

Ein Ehepaar aus dem Kanton Waadt wollte erneut einen Staatsanwalt ablehnen lassen. Die Richter wiesen das Gesuch als missbräuchlich ab.

Publikationsdatum: 23. Oktober 2026

Ein Ehepaar aus dem Kanton Waadt hat wiederholt versucht, den zuständigen Staatsanwalt Stephan Johner aus dem Verfahren ausschliessen zu lassen. Bereits mehrfach hatten kantonale und eidgenössische Gerichte solche Gesuche abgewiesen und dem Ehepaar erklärt, dass ihre Begründungen nicht stichhaltig seien. Trotzdem stellten sie erneut ein entsprechendes Gesuch.

Das Waadtländer Kantonsgericht erklärte das Gesuch im Juni 2026 für unzulässig. Es stellte fest, dass das Ehepaar trotz wiederholter Erklärungen weiterhin Anträge auf Ausstand des Staatsanwalts stelle, obwohl es wisse, dass die vorgebrachten Gründe nicht relevant seien. Das Gericht wertete dieses Verhalten als offensichtlich missbräuchlich.

Das Ehepaar zog den Entscheid ans Bundesgericht weiter. Dort wiederholten sie im Wesentlichen dieselben Argumente wie in früheren Verfahren, ohne sich mit der Begründung des Kantonsgerichts auseinanderzusetzen. Das Bundesgericht stellte fest, dass die Eingabe den formellen Anforderungen nicht genügte: Wer einen Entscheid anficht, muss konkret darlegen, inwiefern dieser falsch ist – das hatten die beiden unterlassen.

Das Bundesgericht trat auf die Eingabe nicht ein und lehnte auch das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ab, da das Verfahren von Anfang an keine Aussicht auf Erfolg hatte. Die Gerichtskosten von 500 Franken gehen zu gleichen Teilen zulasten beider Eheleute. Zudem wurden sie gewarnt: Künftige missbräuchliche Eingaben werden ohne weitere Prüfung und ohne Eröffnung eines neuen Dossiers abgelegt.

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Urteilsnummer: 7B_932/2026

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