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Bettler in Genf wird freigesprochen – Busse war unverhältnismässig

Ein Mann wurde in Genf mehrfach gebüsst, weil er vor Geschäften bettelte. Die Richter heben die Verurteilung auf: Die Behörden hätten zuerst mildere Massnahmen ergreifen müssen.

Publikationsdatum: 23. Oktober 2026

Ein Mann ohne Einkommen und Arbeit wurde in Genf an mehreren Tagen im Mai und Juni 2023 dabei angetroffen, wie er in der Nähe von Ladengeschäften bettelte. Die Kantonspolizei büsste ihn dafür gestützt auf das Genfer Polizeigesetz, das das Betteln in unmittelbarer Nähe von Geschäften, Banken, Märkten und Haltestellen des öffentlichen Verkehrs verbietet. Das Polizeigericht Genf verurteilte ihn zu einer Busse von 180 Franken, ersatzweise einem Tag Freiheitsentzug. Das Genfer Berufungsgericht bestätigte dieses Urteil.

Die Bundesrichter hoben die Verurteilung nun auf und sprachen den Mann frei. Sie stützten sich dabei auf ihre eigene, bereits in mehreren früheren Urteilen entwickelte Rechtsprechung: Eine Geldbusse, die bei Nichtbezahlung in Freiheitsentzug umgewandelt werden kann, darf beim einfachen Betteln nur als letztes Mittel eingesetzt werden. Zuvor müssen die Behörden weniger einschneidende Massnahmen ergreifen – etwa den Betroffenen beim ersten Vorfall polizeilich aus der verbotenen Zone wegweisen und ihn schriftlich warnen, dass eine Wiederholung zu einer Busse führt.

Im konkreten Fall fehlten solche vorgelagerten Schritte vollständig. Zudem war unklar, in welcher Sprache der Mann über das Verbot informiert worden war und wo er hätte legal betteln dürfen. Die Protokolle der Polizei enthielten lediglich vage Ortsangaben wie «in der Nähe des Eingangs» eines Einkaufszentrums, ohne dass sich daraus zweifelsfrei ergab, ob der Mann tatsächlich im gesetzlich verbotenen Bereich stand. Auch die Strafbefehle, die ihm zugestellt worden waren, gaben den genauen Wortlaut der Verbotsnorm nicht korrekt wieder.

Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass die Verurteilung unverhältnismässig in die Grundrechte des Mannes eingreift und nicht geheilt werden kann. Die Sache wird an das Genfer Gericht zurückgewiesen, damit dieses neu über die Kosten des kantonalen Verfahrens entscheidet. Der Kanton Genf hat zudem die Anwaltskosten des Mannes für das Verfahren vor Bundesgericht zu tragen.

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Urteilsnummer: 6B_452/2025

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