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Bettler aus Genf wird freigesprochen – Busse war unverhältnismässig

Ein Mann wurde in Genf wegen Bettelns gebüsst. Die Richter sprechen ihn frei, weil die Behörden keine milderen Massnahmen ergriffen hatten.

Publikationsdatum: 23. Oktober 2026

Ein Mann ohne Arbeit und Ausbildung, der nach eigenen Angaben weder lesen noch schreiben kann, wurde im August 2022 in Genf an zwei aufeinanderfolgenden Tagen beim Betteln vor Geschäften angetroffen. Die Genfer Behörden büssten ihn dafür gestützt auf das kantonale Strafgesetz, das Betteln in der unmittelbaren Umgebung von Ladengeschäften, Banken und Haltestellen des öffentlichen Verkehrs verbietet. Das Genfer Appellationsgericht hatte die ursprüngliche Busse von 140 Franken auf 80 Franken reduziert, die bei Nichtbezahlung in einen Tag Freiheitsentzug umgewandelt werden kann.

Das Bundesgericht hebt diesen Entscheid nun auf und spricht den Mann frei. Es stützt sich dabei auf seine eigene, bereits gefestigte Rechtsprechung: Eine Geldbusse – selbst eine geringe – darf beim nicht-aggressiven Betteln nur als letztes Mittel eingesetzt werden. Zuvor müssen die Behörden weniger einschneidende Massnahmen ergreifen, etwa die betroffene Person beim ersten Vorfall durch die Polizei aus der Verbotszone wegweisen und sie schriftlich warnen, dass eine Wiederholung zu einer Busse führt.

Im vorliegenden Fall fehlten solche vorgelagerten Massnahmen vollständig. Zudem war unklar, in welcher Sprache der Mann über das Verbot informiert worden war, denn die Protokolle waren ausschliesslich auf Französisch verfasst. Die Bussenverfügungen selbst gaben den genauen Gesetzestext nicht korrekt wieder und wurden dem Betroffenen erst nach den beanstandeten Vorfällen zugestellt. Damit liessen sich die Anforderungen an einen verhältnismässigen Eingriff in die Grundrechte des Mannes nicht erfüllen.

Das Bundesgericht weist die Sache an die Genfer Vorinstanz zurück, damit diese neu über die Kosten des kantonalen Verfahrens entscheidet. Der Kanton Genf muss zudem die Anwaltskosten des Freigesprochenen für das bundesgerichtliche Verfahren in der Höhe von 500 Franken übernehmen. Das Urteil reiht sich in eine Serie gleichgelagerter Fälle ein, in denen das Bundesgericht die Genfer Praxis zum Bettelverbot wiederholt als unverhältnismässig beurteilt hat.

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Urteilsnummer: 6B_445/2025

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