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Bettelverbots-Bussen gegen Frau aus Genf werden aufgehoben

Eine Frau wurde in Genf mehrfach wegen Bettelns in der Nähe von Geschäftseingängen gebüsst. Die Richter heben die Verurteilungen auf, weil die Behörden unverhältnismässig vorgingen.

Publikationsdatum: 23. Oktober 2026

Eine Frau ohne Ausbildung und Arbeit wurde zwischen Mai 2022 und Februar 2024 in Genf elf Mal dabei erwischt, wie sie in der Nähe von Ladenein­gängen bettelte. Dazu kam ein Vorfall vor einem Postbüro. Die Genfer Behörden büssten sie jedes Mal sofort. Das Polizeigericht verurteilte sie schliesslich zu einer Geldstrafe von 580 Franken – ersatzweise drei Tage Freiheitsentzug. Das Kantonsgericht bestätigte dieses Urteil.

Die Frau zog den Fall ans Bundesgericht weiter. Dieses prüfte zunächst, ob die Bussen überhaupt rechtmässig ausgesprochen worden waren. Dabei stellte es fest, dass bei mehreren Vorfällen gar nicht klar belegt war, ob die Frau tatsächlich «in unmittelbarer Nähe» eines Eingangs gestanden hatte – was das Genfer Recht voraussetzt. Bei einigen Fällen fehlten genaue Angaben zur Distanz, bei anderen reichten die Beschreibungen wie «vor dem Eingang» oder «in unmittelbarer Nähe eines Geschäfts» nicht aus, um die gesetzliche Voraussetzung zu erfüllen.

Entscheidend war aber ein weiteres Argument: Das Bundesgericht hatte bereits in früheren ähnlichen Fällen festgehalten, dass eine Geldbusse – selbst eine kleine –, die in Freiheitsentzug umgewandelt werden kann, nur als letztes Mittel eingesetzt werden darf. Zuvor müssen die Behörden mildere Massnahmen ergreifen: etwa die betroffene Person beim ersten Mal aus der verbotenen Zone wegweisen und sie ausdrücklich warnen, dass bei Wiederholung eine Busse droht. Im Fall dieser Frau hatten die Behörden jedoch von Anfang an auf Bussen gesetzt, ohne solche administrativen Schritte zu unternehmen. Ausserdem war nicht nachgewiesen, dass sie in einer ihr verständlichen Sprache klar über den genauen Inhalt des Verbots informiert worden war.

Das Bundesgericht hebt die Verurteilungen wegen Bettelns vollständig auf und spricht die Frau frei. Die Sache geht zurück ans Genfer Kantonsgericht, das neu über die Kosten des kantonalen Verfahrens entscheiden muss. Der Kanton Genf muss der Anwältin der Frau zudem 500 Franken Entschädigung für das bundesgerichtliche Verfahren bezahlen.

Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 6B_29/2025

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