Ein älterer, staatenloser Mann ohne festes Einkommen und ohne festen Wohnsitz wurde im Herbst 2023 in Genf viermal von der Polizei kontrolliert und gebüsst, weil er mit einem Becher in der Hand Passanten um Geld bat – einmal weniger als drei Meter vor einem Ladeneingang, dreimal in der Nähe eines anderen Geschäfts. Das Genfer Strafgericht verurteilte ihn zu einer Busse von 250 Franken, die kantonale Berufungsinstanz reduzierte diese auf 110 Franken. Der Verurteilte zog den Fall ans Bundesgericht weiter.
Das Genfer Recht verbietet das Betteln in der unmittelbaren Umgebung von Ladengeschäften, Märkten, Banken, Haltestellen des öffentlichen Verkehrs und Parkhäusern. Das Bundesgericht hatte in früheren Urteilen bereits festgehalten, dass eine Busse – selbst eine geringe –, die bei Nichtbezahlung in eine Freiheitsstrafe umgewandelt werden kann, nur als letztes Mittel eingesetzt werden darf. Zuvor müssen die Behörden weniger einschneidende Schritte unternehmen: etwa die betroffene Person beim ersten Vorfall aus der verbotenen Zone wegweisen und sie schriftlich warnen, dass bei Wiederholung eine Busse droht.
Im vorliegenden Fall wurden solche vorgelagerten Massnahmen nie ergriffen. Zwar hatte der Mann frühere Verurteilungen wegen Bettelns aus den Jahren 2013 bis 2020 – diese erfolgten jedoch noch nach dem alten Recht, das Betteln generell und ohne Ortsangabe verboten hatte. Das neue Recht, das nur noch das Betteln an bestimmten Orten untersagt, war dem Mann nicht hinreichend bekannt gemacht worden. Zudem waren die Polizeirapporte und Strafbefehle nur auf Französisch verfasst und enthielten keine genaue Beschreibung der gesetzlichen Verbotszonen. Auch ein Hinweis darauf, dass die Busse bei Nichtbezahlung in Haft umgewandelt werden könnte, fehlte.
Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass die Verurteilung unverhältnismässig in die Grundrechte des Mannes eingreift und hob sie vollständig auf. Der Betroffene wird freigesprochen. Das Genfer Gericht muss nun neu über die Kosten des kantonalen Verfahrens entscheiden. Der Kanton Genf hat zudem die Anwaltskosten für das bundesgerichtliche Verfahren zu übernehmen.