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Frau muss weiter auf Entscheid zur Hilflosenentschädigung warten

Eine Frau aus dem Kanton Waadt kämpft um eine Hilflosenentschädigung der IV. Das Bundesgericht tritt auf ihre Klage nicht ein, weil der Rechtsweg noch nicht ausgeschöpft ist.

Publikationsdatum: 22. Oktober 2026

Die IV-Stelle des Kantons Waadt lehnte im Juli 2025 den Antrag einer 1968 geborenen Frau auf eine Hilflosenentschädigung ab. Eine solche Entschädigung erhalten Personen, die im Alltag dauerhaft auf fremde Hilfe angewiesen sind. Das kantonale Gericht hiess ihre Klage dagegen gut und wies die Sache zur weiteren Abklärung an die IV-Stelle zurück – ohne jedoch abschliessend über ihren Anspruch zu entscheiden.

Mit diesem Teilentscheid war die Frau nicht einverstanden. Sie wollte, dass das Gericht selbst ein umfassendes medizinisches Gutachten anordnet und vollständig über ihren Anspruch urteilt. Ihrer Ansicht nach hatte das kantonale Gericht bereits wesentliche Fragen abschliessend entschieden – etwa zur Beweiskraft eines medizinischen Gutachtens und zur Frage, bei welchen alltäglichen Verrichtungen sie Hilfe benötigt. Diese Punkte könnten später nicht mehr angefochten werden, argumentierte sie.

Das Bundesgericht folgte dieser Argumentation nicht. Es hielt fest, dass die Frau alle strittigen Punkte erneut anfechten kann, sobald die IV-Stelle einen neuen Entscheid gefällt hat. Sie kann dann wieder das kantonale Gericht anrufen und dort sowohl die Beweisfragen als auch die Frage nach dem Hilfebedarf im Alltag neu aufwerfen. Ein dauerhafter, nicht wiedergutzumachender Nachteil – der Voraussetzung wäre, um bereits jetzt ans Bundesgericht zu gelangen – liegt deshalb nicht vor.

Da die Voraussetzungen für ein Eintreten fehlen, trat das Bundesgericht auf die Eingabe der Frau nicht ein. Auf die Erhebung von Gerichtskosten wurde angesichts der Umstände verzichtet. Die Frau muss nun den weiteren Verlauf des Verfahrens abwarten: Die IV-Stelle wird einen neuen Entscheid fällen, den sie bei Bedarf erneut anfechten kann.

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Urteilsnummer: 9C_499/2026

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