Ein Mann aus dem Kanton Schwyz hatte sich gegen einen Entscheid der IV-Stelle Schwyz gewehrt. Das kantonale Verwaltungsgericht Schwyz hatte seine Klage im Dezember 2025 abgewiesen. Daraufhin zog er den Fall ans Bundesgericht weiter.
Im September 2026 – rund sieben Monate nach Einreichen seiner Beschwerde – entschied sich der Mann jedoch, seinen Rekurs zurückzuziehen. Er teilte dies dem Gericht schriftlich mit. Über die Gründe für diesen Rückzug ist nichts bekannt.
Das Bundesgericht stellte das Verfahren daraufhin formell ein. Da der Mann die Beschwerde selbst zurückgezogen hatte, wurden ihm keine Gerichtskosten auferlegt.