Ein Mann aus dem Kanton Schwyz hatte sich mit der IV-Stelle Schwyz gestritten. Nachdem das Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz im Dezember 2025 gegen ihn entschieden hatte, zog er den Fall ans Bundesgericht weiter. Über den genauen Inhalt des Streits – etwa ob es um die Höhe einer IV-Rente oder um den Anspruch auf Leistungen ging – gibt das Urteil keine Auskunft.
Im September 2026 entschied sich der Mann jedoch, seinen Fall zurückzuziehen. Er teilte dem Gericht schriftlich mit, dass er auf eine weitere Behandlung verzichte. Damit endete das Verfahren, bevor das Bundesgericht inhaltlich darüber entscheiden musste.
Das Gericht schrieb den Fall daraufhin formell ab. Da der Rückzug vom Kläger selbst ausging, wurden ihm keine Gerichtskosten auferlegt. Das Bundesgericht verzichtete in diesem Fall ausdrücklich auf die Erhebung von Verfahrenskosten.