Das Strafverfolgungsamt des Kantons Neuenburg hatte im März 2026 entschieden, eine Strafanzeige des Mannes nicht zu verfolgen. Der Betroffene wehrte sich dagegen vor dem kantonalen Gericht – ohne Erfolg. Im Mai 2026 wies das Kantonsgericht Neuenburg seinen Rekurs ab.
Daraufhin wandte sich der Mann ans Bundesgericht. Wer dort ein Verfahren einleitet, muss vorab eine Gebühr bezahlen, die die voraussichtlichen Verfahrenskosten deckt. Im Juli 2026 wurde der Mann aufgefordert, bis Ende August 800 Franken zu überweisen. Da er dies nicht tat, erhielt er eine letzte Frist bis Mitte September 2026. Auch diese liess er ungenutzt verstreichen – obwohl ihm beide Aufforderungen ordnungsgemäss zugestellt worden waren.
Weil die Gebühr nicht bezahlt wurde, tritt das Bundesgericht auf die Eingabe nicht ein. Das Verfahren wird damit ohne inhaltliche Prüfung abgeschlossen. Zusätzlich muss der Mann die Gerichtskosten von 500 Franken tragen.