Das Obergericht des Kantons Solothurn verurteilte einen Mann im August 2026 wegen einer Vielzahl von Delikten: unter anderem Drohung, Nötigung, Beschimpfung, Gewalt gegen Behörden und mehrfacher Verstösse gegen das Waffengesetz. Das Gericht berücksichtigte dabei eine verminderte Schuldfähigkeit und verhängte eine Freiheitsstrafe von 22 Monaten sowie eine Geldstrafe. Zusätzlich ordnete es eine stationäre therapeutische Massnahme an. Der Verurteilte befand sich bereits im vorzeitigen Vollzug dieser Massnahme, als das Obergericht gleichzeitig Sicherheitshaft anordnete.
Gegen diese Haftanordnung wehrte sich der Verurteilte mit zahlreichen Eingaben ans Bundesgericht – insgesamt sieben Schreiben innerhalb weniger Wochen. Die handschriftlichen Dokumente umfassten mehrere hundert Seiten. Darin bezeichnete er sich als unschuldig, warf den Solothurner Behörden diverse Straftaten vor und behauptete, er werde als «Geisel» festgehalten.
Das Bundesgericht trat auf die Eingaben nicht ein. Es stellte fest, dass der Verurteilte zwar die Behörden und die Strafuntersuchung scharf kritisierte, sich aber nicht konkret mit der Begründung des Obergerichts für die Ablehnung seines Haftentlassungsgesuchs auseinandersetzte. Wer vor Bundesgericht eine Entscheidung anfechten will, muss klar und sachlich darlegen, worin der Rechtsfehler des angefochtenen Entscheids liegt. Pauschale Vorwürfe und beleidigende Formulierungen genügen diesen Anforderungen nicht.
Das Bundesgericht wies den Verurteilten ausserdem darauf hin, dass künftige Eingaben ähnlicher Art ohne Antwort abgelegt werden könnten. Die Verfahrenskosten von 800 Franken hat der Verurteilte zu tragen.