Ein Mann hatte im Juli 2026 eine Beschwerde in einer Strafsache eingereicht. Er wandte sich damit gegen einen Entscheid des Obergerichts des Kantons Bern, das zuvor eine Strafanzeige nicht weiterverfolgt hatte.
Rund sechs Wochen nach Einreichung seiner Beschwerde teilte der Mann dem Gericht schriftlich mit, dass er seine Beschwerde zurückziehe – und zwar aus finanziellen Gründen. Er konnte oder wollte die Kosten des Verfahrens offenbar nicht weiter tragen.
Mit dem Rückzug wurde das Verfahren hinfällig und wurde formell abgeschrieben. Da der Mann selbst den Rückzug veranlasst und damit das Verfahren beendet hatte, muss er die bis dahin angefallenen Gerichtskosten von 300 Franken selbst übernehmen.