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Einbürgerung in Luzern wird abgelehnt nach jahrelangem Schweigen

Ein Mann aus Luzern erhält kein Schweizer Bürgerrecht. Er hatte jahrelang nicht auf Anfragen der Behörden reagiert.

Publikationsdatum: 22. Oktober 2026

Im Jahr 2019 sicherte die Einbürgerungskommission der Stadt Luzern einem Bewerber das Stadtbürgerrecht zu und leitete sein Dossier an den Kanton weiter. Weil jedoch mehrere Betreibungen und Steuerausstände vorlagen, forderten die kantonalen Behörden zusätzliche Unterlagen und Auskünfte an. Der Bewerber erklärte damals, psychische Probleme hätten ihn seinen Job bei der Heilsarmee gekostet und zu finanziellen Schwierigkeiten geführt.

In den folgenden Jahren reagierte der Mann jedoch wiederholt nicht auf Anfragen der Behörden. Schriftliche Aufforderungen aus dem Jahr 2021, eine E-Mail aus dem Jahr 2024 sowie ein eingeschriebener Brief blieben unbeantwortet oder wurden gar nicht abgeholt. Das Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Luzern lehnte das Einbürgerungsgesuch daraufhin im September 2024 ab. Das Kantonsgericht Luzern bestätigte diesen Entscheid im Juli 2026 und wies auch das Gesuch des Mannes ab, die Verfahrenskosten nicht selbst tragen zu müssen.

Gegen das Urteil des Kantonsgerichts gelangte der Bewerber ans Bundesgericht. Seine Eingabe enthielt jedoch keine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Urteil. Er erklärte lediglich, er sei mit dem Entscheid nicht einverstanden, und kündigte eine ausführliche Begründung an – die er bis zum Ablauf der gesetzlichen Frist nie einreichte. Zudem bat er darum, persönlich vor Gericht vorsprechen zu dürfen. Das Bundesgericht lehnte auch dieses Gesuch ab, da das Verfahren grundsätzlich schriftlich geführt wird.

Da die Eingabe den gesetzlichen Mindestanforderungen an eine Begründung offensichtlich nicht genügte, trat das Bundesgericht auf die Beschwerde gar nicht erst ein. Der Mann bleibt damit ohne Schweizer Bürgerrecht. Auf die Erhebung von Verfahrenskosten verzichtete das Gericht dennoch.

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Urteilsnummer: 1D_9/2026

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